Leistungen
Übersicht
Dr. Kläne & Partner gehört zu den renommierten Steuerkanzleien der Region. Unsere Mandantschaft setzt sich zusammen aus klein- und mittelständischen Unternehmen verschiedener Rechtsformen und Branchen sowie Privatpersonen und Vereinen. In einem persönlichem Gespräch auf Augenhöhe finden wir für Sie die passenden Lösungen.
Bitte wählen Sie Ihren Schwerpunkt aus:
Beratung für Gewerbliche Unternehmen
Als klein- oder mittelständisches Unternehmen werden Sie täglich mit einer Vielzahl von unternehmerischen Herausforderungen konfrontiert. Strategische Entscheidungen der Führungsebene eines Unternehmens ohne die Begleitung einer qualifizierten und zukunftsorientierten steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung sind dabei mittlerweile undenkbar. Wir begleiten Sie sowohl bei Ihren täglichen unternehmerischen Herausforderungen als auch bei besonderen Anlässen wie Unternehmensnachfolgen und Umstrukturierungen.
Wir sind Ihr zentraler Ansprechpartner in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Sollte Ihr Unternehmen prüfungspflichtig sein oder rechtlichen Beistand benötigen, steht Ihnen unser Netzwerk aus Kooperationspartnern zur Verfügung. Eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit gewährleistet auch hier höchste Qualität.
Auswahl an Beratungsleistungen für gewerbliche Unternehmen:
- Übernahme der Finanzbuchhaltung
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Übernahme der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
- Erstellung von Jahresabschlüsen
- Erfüllung der Steuerdeklarationspflichten
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Steuerplanung und -gestaltung
- Internationales Steuerrecht, Verrechnungspreisdokumentation
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Begleitung bei steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Prüfungen
- Einrichtung und Begleitung von Kosten-Leistungsrechnungen
- Beratungsleistungen wie Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), Liquiditätsanalysen, Begleitung von Bankgesprächen etc.
- Beratung bei Unternehmensnachfolgen, M & A, Umstrukturierungen
- Identifizierung und Beseitigung fremdbestimmter Steuerwirkungen
Beratung für Selbständige und Handwerksbetriebe
Bei Selbständigen - egal ob Ärzten, Rechtsanwälten oder Ingenieuren - ist ein Trend zur Spezialisierung zu beobachten. Damit Sie Ihre Zeit für den Aufbau und Erhalt des notwendigen Know-Hows und den Verkauf Ihrer Dienstleistungen nutzen können, benötigen Sie einen Partner, der Ihre "unproduktive Verwaltungszeit" minimiert. Wir übernehmen für Sie die laufenden steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pfichten und liefern Ihnen monatlich qualifizierte betriebswirtschaftliche Auswertungen.
Fachwissen, Zuverlässigkeit und Erfahrung sind auch zentrale Bausteine für den Erfolg von Handwerksbetrieben. Sie kümmern sich um das Fachliche, wir um den Rest. Mit Dr. Kläne & Partner haben Sie einen Berater an der Seite, der für Sie die kaufmännischen und organisatorischen Dinge effizient erledigt. So bleibt Ihnen mehr Zeit fürs Wesentliche, Ihr Handwerk.
Gerne können Sie sich auch bei Betriebsübernehmen oder der Übergabe Ihres Betriebs an einen Nachfolger an uns wenden.
Auswahl an Beratungsleistungen für Selbständige und Handwerksbetriebe:
- Einrichtung und laufende Erstellung der Finanzbuchhaltung
- Übernahme der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
- Erstellung von Jahresabschlüssen
- Erfüllung der betrieblichen und privaten Erklärungspflichten
- Langfristige Steuerplanung
- Betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen
- Beratung bei Nachfolgen, M & A, Umstrukturierungen
Beratung für Privatpersonen
Kaum ein Rechtsgebiet ist so komplex und stetig im Wandel begriffen wie das Steuerrecht. Und jede Regierung scheint ihren Beitrag zur Verkomplizierung des Steuerrechts leisten zu wollen. Das hat mittlerweile zu einem Sammelsorium von steuerlichen Vorschriften geführt, die ohne steuerlichen Berater, wenn überhaupt, nur noch unter großem persönlichen Zeiteinsatz zu durchschauen sind. Dies gilt insbesondere, wenn Sie über Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage verfügen. Auch die steuerliche Behandlung von staatlichen, betrieblichen und privaten Rentenleistungen wird zunehmend komplizierter.
Wir übernehmen für Sie die Anfertigung privater Steuererklärungen. Durch die Steuererklärung vom Berater sparen Sie nicht nur Zeit. Sie haben auch die Gewissheit, dass der Staat nicht übermäßig an ihrem Einkommen partizipiert.
Gerne beraten wir Sie auch bei der privaten Erbfolge. Durch eine rechtzeitige Planung (z.B. durch das mehrfache Ausnutzen von Freibeträgen, Nießbrauchsgestaltungen etc.) lässt sich oftmals vermeiden, dass Ihre Erben mit Erbschaftsteuer belastet werden.
Auswahl an Beratungsleistungen für Privatpersonen:
- Erstellung privater Steuererklärungen (insbesondere Einkommensteuererklärungen)
- Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung beim Betrieb von Photovoltaikanlagen
- Unterstützung bei der Ermittlung von Vermietungseinkünften
- Beratung bei der privaten Erbfolge
Existenzgründung
Sie haben eine geniale Geschäftsidee und benötigen einen kompetenten betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Partner?
Sie wollen ein bestehendes Unternehmen erwerben und fortführen?
Sie wollen sich beruflich verändern und sich selbständig machen?
Mit Dr. Kläne & Partner haben Sie den richtigen Berater an Ihrer Seite. Aufgrund unserer langjähri- gen Erfahrung kennen wir die Fragen, die sich insbesondere zu Beginn einer unternehmerischen Existenz stellen.
Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam ein zukunftsfähiges Konzept und unterstützen Sie bei der Erstellung eines Business Plans (inkl. Finanz- und Investitionsplanung). Wir informieren Sie über bestehende Förderprogramme und bereiten Bankgespräche vor, um die Finanzierung zu gewährleisten.
Wir stellen mit Ihnen gemeinsam steuerlich die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft. Im Mittelpunkt der steuerlichen Beratung steht die Rechtsformwahl und die Sicherstellung der Abzugsfähigkeit von Finanzierungsaufwendungen.
Neben betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aspekten sprechen wir auch die Bereiche des Sozialversicherungsrechts und die Altersvorsorge an.
Auswahl an Beratungsleistungen für Existenzgründer:
- Betriebswirtschaftliche und steuerliche Gründungsberatung
- Beratung bei der Rechtsformwahl
- Erstellung von Business-Plänen
- Investitions- und Finanzierungsberatung
- Vorbereitung von Bankgesprächen und Begleitung von Ratings
- Informationen über Förderprogramme
- Beratung in den Bereichen Sozialversicherung und Altersvorsorge
Fremdbestimmte Steuerwirkungen
Jede wirtschaftliche Betätigung von Unternehmen und natürlichen Personen wird steuerrechtlich gewürdigt. Der "steuerliche Idealfall" ist dabei von der Vorstellung geprägt, dass jedes Steuersubjekt die von ihm verursachten Steuerwirkungen und -lasten selbst trägt. Fallen jedoch Verursachungs- und Auswirkungsebene auseinander, wird die indivi-duelle Steuerlast Einzelner nicht durch eigenes Verhalten, sondern durch das Handeln Dritter beeinflusst.
Solche sog. fremdbestimmten Steuerwirkungen betreffen vor allem personenbezogene Personen- und Kapitalgesellschaften wie die inhabergeführte GmbH & Co. KG, OHG oder GmbH. Sie rufen hier interpersonale Belastungsverschiebungen unter den Gesellschaftern hervor.
Fremdbestimmte Steuerwirkungen sind aus mehreren Gründen problematisch. Zum einen werden die Drittwirkungen von denjenigen Gesellschaftern, die hierdurch finanzielle Nachteile hinnehmen müssen, verständlicherweise als ungerecht empfunden. Zum anderen wird das Problem in der Beratungspraxis häufig erst im Nachhinein erkannt, wenn z.B. in Betriebsprüfungen Steuernachzahlungen festgestetzt werden, die nicht die Gesellschaft insgesamt, sondern nur einzelne Gesellschafter betreffen. Durch fremdbestimmte Steuer-wirkungen entsteht somit ein nicht unerhebliches Konfliktpotenzial unter den Gesellschaf- tern.
Gerade in inhabergeführten klein- und mittelständischen Unternehmen ist das vertrauens- volle und offene Miteinander der Gesellschafter jedoch eine der zentralen Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Erfolg. Gefährden Sie den Erfolg Ihres Unternehmens nicht durch Steuerwirkungen, die bei rechtzeitigem Erkennen sogar zu Ihrem Vorteil genutzt werden können.
Fremdbestimmte Steuerwirkungen treten in fast allen Bereichen des Steuerrechts auf. Nachfolgend werden nur einige besonders praxisrelevante Fälle aufgeführt:
- Veräußerung von Anteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften (z.B. Vernichtung von Verlustvorträgen)
- Verletzungen sog. Behaltefristen (z.B. nach Umstrukturierungen)
- Einkommensteuerliche Abzugsbeschränkungen (z.B. für Bewirtungsaufwendungen)
- Verdeckte Gewinnausschüttungen
- Sonder- und Ergänzungsbilanzen
Wir erkennen die fremdbestimmten Steuerwirkungen in Ihrem Unternehmen und zeigen Ihnen Lösungsmöglichkeiten auf, wie diese unerwünschten Effekte in Ihrem Unternehmen beseitigt oder zu Ihrem Nutzen verwendet werden können. Bei der Gründung können häufig sogar Maßnahmen ergriffen werden, die das Auftreten fremdbestimmter Steuerwirkungen von vornherein vermeiden. In bestimmten Fällen kann es sich auch anbieten, auf korrigieren- de (Einzel-)Maßnahmen zu verzichten und einen Ausgleich der Steuerbelastungen im Zeit- ablauf abzuwarten.
Entscheidend ist das Vorhandensein eines entsprechenden Problembewusstseins sowohl beim Unternehmer als auch beim steuerlichen Berater. Ist die Problematik nicht erkannt, kann Ihnen in der nächsten Betriebsprüfung eine böse Überraschung bevorstehen.
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